764_00_01_Hauptbild_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg

Einfamilienhaus R27

Amriswil

Ersatzbau: 2015
Bauherr: Privat

764_03_01_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_02_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_04_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_03_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_05_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_06_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_07_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_08_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_09_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_10_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_11_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_13_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_12_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg
764_03_15_Ersatzbau_Einfamilienhaus_Amriswil.jpg

Auf dem Räuchlisberg in Amriswil (Kanton Thurgau) wurde für den baufälligen Wohnbau mit Gewerbeanteil ein Ersatzbau in der Landwirtschaftszone geprüft. Diese Zone setzt voraus, dass gemäss Art. 42 der Raumplanungsverordnung (RPV) die Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung auch bei einem Wiederaufbau in den wesentlichen Zügen gewahrt werden muss. Dem entsprechend mussten im Sinne der Wesensgleichheit die Wünsche der Bauherrschaft und der Gestaltungswillen des Architekten untergeordnet werden.

 

Der Baukörper wurde um den ästhetisch unbefriedigenden Anbau reduziert, der Hauptbau jedoch in den zugelassenen Proportionen vergrössert. Ein gedeckter Sitzplatz und ein Carport wurden den heutigen Bedürfnissen entsprechend dem Gebäude untergeordnet angebaut. Die hochförmigen Fenster sind von den bestehenden Proportionen abgeleitet, unterscheiden sich jedoch im Format, um dem Gebäudevolumen gerecht zu werden.

Kompetenzen

  • Holzbau
  • Baumanagement
  • Gebäudeunterhalt
  • Denkmalpflege
  • Ausserhalb Bauzone
  • Visualisierungen
  • Energie
  • Bauen unter Betrieb