Auf dem Räuchlisberg in Amriswil (Kanton Thurgau) wurde für den baufälligen Wohnbau mit Gewerbeanteil ein Ersatzbau in der Landwirtschaftszone geprüft. Diese Zone setzt voraus, dass gemäss Art. 42 der Raumplanungsverordnung (RPV) die Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung auch bei einem Wiederaufbau in den wesentlichen Zügen gewahrt werden muss. Dem entsprechend mussten im Sinne der Wesensgleichheit die Wünsche der Bauherrschaft und der Gestaltungswillen des Architekten untergeordnet werden.
Der Baukörper wurde um den ästhetisch unbefriedigenden Anbau reduziert, der Hauptbau jedoch in den zugelassenen Proportionen vergrössert. Ein gedeckter Sitzplatz und ein Carport wurden den heutigen Bedürfnissen entsprechend dem Gebäude untergeordnet angebaut. Die hochförmigen Fenster sind von den bestehenden Proportionen abgeleitet, unterscheiden sich jedoch im Format, um dem Gebäudevolumen gerecht zu werden.
Kompetenzen
- Holzbau
- Baumanagement
- Gebäudeunterhalt
- Denkmalpflege
- Ausserhalb Bauzone
- Visualisierungen
- Energie
- Bauen unter Betrieb