Ausserhalb Bauzone
Architektur und Bauen ausserhalb der Bauzone
Bei einem Neubau, Umbau oder einer Zweckänderung ausserhalb der Bauzonen muss geprüft werden, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob ein Antrag auf eine Ausnahmebewilligung gestellt werden muss.
Altrechtliche Bauten können um- oder ausgebaut werden oder es kann ein Ersatzneubau unter Wahrung der Wesensgleichheit erstellt werden. Massgeblich für die Beurteilung ist der Referenzzustand, in dem sich das Objekt vor dem 1. Juli 1972 befand.
Erweiterungen sind möglich, wenn die äussere Erscheinung, die durch die Elemente Dach, Fassaden und Umgebung geprägt wird, gewahrt bleibt.
Auch eine vollständige Zweckänderung eines schützenswerten Gebäudes kann möglich sein; dies jedoch nur, wenn die Denkmalpflege des Kantons Bern zustimmt und zwischen dem Amt für Kultur und der Eigentümerschaft ein schriftlicher Unterschutzstellungsvertrag abgeschlossen wird.
Massgebliche Gesetzestexte:
- Raumplanungsgesetz, namentlich Art. 24c und 24d
- Raumplanungsverordnung: Art. 42
Mehr Infos zum Thema finden Sie in diesem Flyer:
Bauen ausserhalb der Bauzonen (PDF)